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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DELTATHERM Hirmer GmbH

Stand April 2020

 

§1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich anerkannt.

§2 Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Eigentum geht mit vollständiger Bezahlung der gelieferten Waren auf den Kunden über.

4. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme bedarf der Schriftform.

5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist.

6. Nebenabreden, Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

§3 Preise

1. Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer ab Lager ausschließlich Verpackung, Transport und Versicherung.

2. Die Höhe der Vergütung für die Durchführung von Reparaturleistungen ergibt sich aus der jeweils gültigen Reparaturkostenpreisliste.

3. Für Waren und Leistungen, die später als vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden, haben wir das Recht zu Preiserhöhungen oder Preissenkungen, soweit sich die Kosten aufgrund von Tarifabschlüssen, Änderungen von Fracht-, Versand- und Versandnebenkosten und Materialpreise verändert haben.

§4 Lieferung / Gefahrübergang

1. Liefertermine und -fristen sind unverbindlich. Sie sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.

2. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.

3. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, die wir jeweils gesondert in Rechnung stellen können.

4. Die Versendung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Versandart und Versandweg werden von uns nach Absprache mit dem Kunden gewählt.

5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen.

6. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die von uns nicht zu vertreten sind, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist.

§ 5 Zahlungsbedingungen

1. Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten vorbehaltlich abweichender Vereinbarung folgende Zahlungsbedingungen:

2. Rechnungsbeträge sind sofort rein netto ohne Abzug zahlbar und fällig.

3. Bei Überschreiten des Zahlungstermins tritt ohne Mahnung Zahlungsverzug ein. Während des Verzugs ist der Rechnungsbetrag mit 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz unter Vorbehaltung der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens zu verzinsen. Zusätzlich ist eine Mahnpauschale in Höhe von 40,00 Euro zu zahlen.

4. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde.

5. Ist der Kunde mit einer Zahlung länger als 10 Tage in Verzug oder ist eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetreten, so werden unsere Forderungen aus sämtlichen bestehenden Verträgen mit dem Kunden sofort zur Zahlung fällig. Für nicht ausgelieferte Waren können wir Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Bereits ausgelieferte Ware ist auf unser Verlangen herauszugeben.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkenntnis heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung eine wechselmäßige Haftung des Kunden begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Rücktritt zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Pfändung der Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten durchzuführen.

4. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden, allein oder zusammen mit nicht uns gehörenden Waren veräußert, so tritt uns der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag zzgl. eines Sicherungszuschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der unserem Anteilswert am Miteigentum entspricht. Entsprechendes gilt für den verlängerten Eigentumsvorbehalt. Die Vorausabtretung erstreckt sich auch auf die Saldoforderung.

5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Verwertung oder zum Einbau nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne dieser Bestimmungen tatsächlich auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung, Sicherungsübereignung ist der Kunde nicht berechtigt.

6. Wir ermächtigen den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderung. Wir werden von der eigenen Einzugsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diese die Abtretung anzuzeigen. Wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

7. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

8. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung. Bei einem Scheck- oder Wechselprotest gilt entsprechendes.

9. Wir sind berechtigt, unsere unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst nachweislich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.

10. Übersteigt der Wert eingeräumte Sicherheiten gemäß der Wertberechnung der Vorbehaltsware die Forderung um mehr als 20 %, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.

§ 7 Gewährleistung

1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Die Kosten für den Aus- und Einbau sind nicht von der Nacherfüllung umfasst und vom Kunden nach den jeweils gültigen Dienstleistungssätzen zu vergüten.

3. Offensichtliche oder im Rahmen des § 377 HGB feststellbare Mängel müssen uns binnen einer Frist von 6 Tagen schriftlich angezeigt werden; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, den Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

5. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.

7. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

8. Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien Im Rahmen eines Wartungsvertrages bleiben hiervon unberührt.

9. Erfüllungsort für sämtliche Gewährleistungsansprüche ist Much.

§ 8 Haftung

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und auch nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden oder Vorsatz vorwerfbar ist, so wie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden.

§ 9 Höhere Gewalt/Rücktritt

1. Im Falle höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstiger erheblicher Betriebs- oder Absatzstörungen sind wir unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für die Dauer der Störung und dem Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Bei dauerhaften Ereignissen sind wir zum Rücktritt berechtigt.

2. Dasselbe gilt, wenn die ordnungsgemäße Abwicklung unserer Bestellung infolge Zahlungsunfähigkeit oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nicht gewährleistet ist.

3. Treten wir aus Gründen vom Vertrag zurück, die ihre Ursachen im Verantwortungsbereich des Kunden haben, ist dieser zum Ersatz des uns entstandenen oder entstehenden Schadens verpflichtet.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Der Kunde darf seine Rechte aus dem Vertrag nur mit unserer schriftlichen Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.

2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht, wobei der Kunde insoweit auf die Geltendmachung aus früheren oder anderen Geschäften in der laufenden Geschäftsverbindung verzichtet.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

4. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Siegburg.

5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Siegburg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalte im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der Unwirksamen möglichst nahe kommt.